Fiduciaire Centrale du Luxembourg


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Änderung der Besteuerung Firmenwagen ab 2023

Gemäss Newsletter der Administration des Contributions und Großherzoglicher Verordnung vom 12.5.2022 wird die Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen wie folgt geändert:

  • Die pauschale Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen, deren Zulassung zwischen dem 1.1.2017 und 31.12.2021 erfolgt ist, sowie für Fahrzeuge, die Gegenstand eines bis zum 31.12.2021 unterzeichneten Vertrages sind und bis zum 31.12.2022 zugelassen werden, wird an den Kohlendioxidausstoß gekoppelt. Der monatliche geldwerte Vorteil bemisst  sich nach den Bruttoanschaffungskosten des Fahrzeugs im Neuzustand:
  • Für Fahrzeuge, die im Laufe des Jahres 2022 zugelassen werden und nicht Gegenstand eines bis zum 31.12.2021 unterzeichneten Vertrages sind, wird der monatliche geldwerte Vorteil für das Jahr 2022 nach den in der o. g. Tabelle angegebenen Sätze bestimmt. Ab dem Jahr 2023 wird für diese Fahrzeuge der monatliche geldwerte Vorteil auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen festgelegt:
  • Für Fahrzeuge, deren Zulassung zwischen dem 1.1.2023 und dem 31.12.2024 erfolgt, sowie für Fahrzeuge, die Gegenstand eines bis zum 31.12.2024 unterzeichneten Vertrags sind und die bis zum 31.12.2025 zugelassen werden, gelten die folgenden Sätze in Abhängigkeit der jeweiligen Antriebsart und CO2-Emissionen:
  • Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab dem 1.1.2025 erfolgt, und die nicht Gegenstand eines bis zum 31.12.2024 unterzeichneten Vertrages sind, gelten je nach Motor die folgenden Sätze:

Die Zulassungsbescheinigung und die Übereinstimmungsbescheinigung eines Fahrzeuges müssen zwingend die Einordnung der Klasse beinhalten. Die Daten auf diesen Bescheinigungen dienen als Nachweis für die Bestimmung des Satzes zur Ermittlung des geldwerten Vorteils.

Der geldwerte Vorteil eines Dienstfahrrads/E-Bikes wird unabhängig von der Zulassung/Bestellung mit null Euro bewertet.

Laurent ENGEL

Laurent ENGEL