Fiduciaire Centrale du Luxembourg
Gemäss Newsletter der Administration des Contributions und Großherzoglicher Verordnung vom 12.5.2022 wird die Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen wie folgt geändert:
Die Zulassungsbescheinigung und die Übereinstimmungsbescheinigung eines Fahrzeuges müssen zwingend die Einordnung der Klasse beinhalten. Die Daten auf diesen Bescheinigungen dienen als Nachweis für die Bestimmung des Satzes zur Ermittlung des geldwerten Vorteils.
Der geldwerte Vorteil eines Dienstfahrrads/E-Bikes wird unabhängig von der Zulassung/Bestellung mit null Euro bewertet.
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